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   VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307   

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VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307 (https://dejure.org/2013,11711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 (https://dejure.org/2013,11711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 CE 13.307 (https://dejure.org/2013,11711)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Insbesondere steht es in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (BVerfG v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 6; BVerwG v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15; BayVGH v. 9.7.2012 - 3 CE 12.872 - juris Rn. 16; OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 7; OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 49).

    Dies schließt grundsätzlich das Recht ein, ein Auswahlverfahren um eine freien Dienstposten aus sachlichen Gründen auf den entsprechenden Bewerberkreis zu beschränken (OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 8).

    Der Hinweis auf einen Personalüberhang und die Personal- und Beförderungsstruktur im Bereich der Forstverwaltung einschließlich potentieller Rückkehrer nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StFoG enthält keine sachfremden Erwägungen, sondern betrifft gewichtige und nachvollziehbare organisatorische, personalwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Belange, die im Rahmen der Organisationsentscheidung, ob eine Stelle nur durch (Beförderungs-) Bewerber, die bereits beim Dienstherrn beschäftigt sind, oder ggf. auch durch die Versetzung von Bewerbern eines anderen Dienstherrn besetzt werden soll, berücksichtigungsfähig sind (vgl. OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 18; OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 53).

    Die Versetzung kann zudem auch aus solchen Überlegungen versagt werden, die die Ablehnung von Hinversetzungen sachgerecht erscheinen lassen (OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 16), was ebenfalls zu bejahen ist.

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Insbesondere steht es in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (BVerfG v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 6; BVerwG v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15; BayVGH v. 9.7.2012 - 3 CE 12.872 - juris Rn. 16; OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 7; OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 49).

    Der Hinweis auf einen Personalüberhang und die Personal- und Beförderungsstruktur im Bereich der Forstverwaltung einschließlich potentieller Rückkehrer nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StFoG enthält keine sachfremden Erwägungen, sondern betrifft gewichtige und nachvollziehbare organisatorische, personalwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Belange, die im Rahmen der Organisationsentscheidung, ob eine Stelle nur durch (Beförderungs-) Bewerber, die bereits beim Dienstherrn beschäftigt sind, oder ggf. auch durch die Versetzung von Bewerbern eines anderen Dienstherrn besetzt werden soll, berücksichtigungsfähig sind (vgl. OVG Münster v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 18; OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 53).

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob - wie das Verwaltungsgericht meint - sich die grundsätzliche Beschränkung des Bewerberkreises auf das eigene Ressort generell aus dem Ressortprinzip (Art. 50 Satz 1, Art. 51 Abs. 1 BV) ergibt (vgl. OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 52).

    Das Organisationsermessen des Antragsgegners ist hier auch nicht ausnahmsweise weitergehend dadurch eingeschränkt, weil eine anderweitige gesetzliche Festlegung besteht oder der Dienstherr sich im Einzelfall anders verpflichtet hat (OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 54; OVG Lüneburg v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes, als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 26; v. 25.4.1996 -2 C 21/95 - juris Rn. 21).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - juris Rn. 23; v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris Rn. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes, als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 26; v. 25.4.1996 -2 C 21/95 - juris Rn. 21).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - juris Rn. 23; v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - juris Rn. 29) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris Rn. 15) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Der maßgebliche Grund für den Abbruch muss dabei jedenfalls dann, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22 f.; BVerwG v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27 f.; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 67).

    Das ist z.B. nicht der Fall, wenn die Gründe das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (BVerwG v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Der maßgebliche Grund für den Abbruch muss dabei jedenfalls dann, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22 f.; BVerwG v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27 f.; BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 67).

    In einem derartigen Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiter zu betreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 74; OVG Münster v. 13.9.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Das Organisationsermessen des Antragsgegners ist hier auch nicht ausnahmsweise weitergehend dadurch eingeschränkt, weil eine anderweitige gesetzliche Festlegung besteht oder der Dienstherr sich im Einzelfall anders verpflichtet hat (OVG Weimar v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 54; OVG Lüneburg v. 17.8.2005 - 5 ME 100/05 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 3 CE 08.2643

    Dienstpostenbesetzung; Bewerbung von Beförderungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Lediglich in diesem Rahmen hat der Antragsgegner sich auf eine unterschiedslose Teilnahme von Beförderungs- sowie Um- bzw. Versetzungsbewerbern und damit auf ein an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG ausgerichtetes Auswahlverfahren festgelegt (vgl. BayVGH v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2, 47 GKG, wobei der Senat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um eine Dienstpostenbesetzung nunmehr den Auffangstreitwert in voller Höhe festsetzt (vgl. Beschl. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307
    Das Verwaltungsgericht hat diese Ausschreibung mit Schreiben vom 21. August 2012 im Verfahren M 5 E 12.2777 zu Recht beanstandet, da es zum einen mangels klarer Kriterien an der Objektivierbarkeit des (konstitutiven) Anforderungsprofils "in besonders begründetem Einzelfall" für die außerhalb der Forstverwaltung stehenden Bewerber fehlte (vgl. BayVGH v. 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 - juris Rn. 64) und zum anderen auch der unauflösbare Widerspruch bestand, dass externe Bewerber nur bei Vorliegen einer bestimmten Verwendungseignung, die allerdings nur im Rahmen einer Beschäftigung innerhalb der Forstverwaltung erlangt werden kann, überhaupt in die Auswahl einbezogen werden konnten, so dass ein in sich widersprüchliches Anforderungsprofil bestand (vgl. BayVGH v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 6 B 596/12

    Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines

  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715

    Stellenbesetzung; akademischer Rat; Auswahlverfahren; Abbruch; sachlicher Grund

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 3 CE 12.872

    Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Beförderungs- und Umsetzungsbewerbern;

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645

    Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Es ist grundsätzlich auch möglich, das Bewerberfeld auf Untereinheiten/bestimmte Dienststellen einer Behörde zu beschränken und sodann lediglich einen internen Leistungsvergleich anzustellen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16.3.2013 - 3 CE 13.307 -, juris Rn. 34ff.; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016, a. a. O., Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 6.2.2017, a. a. O., Rn. 9 m. w. Nw.).
  • VG München, 25.03.2014 - M 5 E 14.678

    Stellenbesetzung; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher Grund;

    Der maßgebliche Grund für den Abbruch muss dabei jedenfalls dann, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - NVwZ 2012, 366; BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - BVerwGE 141, 361; BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris).

    Ein sachlicher Grund liegt besteht auch dann, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 - BVerwGE 101, 112; U.v. 22.7.1999 - 2 C 14/98 - NVwZ-RR 2000, 172; BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 5 ME 187/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Es ist grundsätzlich auch möglich, das Bewerberfeld auf Untereinheiten/bestimmte Dienststellen einer Behörde zu beschränken und sodann lediglich einen internen Leistungsvergleich anzustellen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16.3.2013 - 3 CE 13.307 -, juris Rn 34 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG, Beschluss vom 6.2.2017, a. a. O., Rn 9 m. w. N.; Beschluss vom 3.12.2018, a. a. O., Rn 24).
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der

    Vorliegend wäre es nämlich auch ohne weiteres möglich gewesen, das Auswahlverfahren für eine Beförderungsstelle bzw. einen Beförderungsdienstposten von vornherein auf die Beamtinnen/Beamten des eigenen Ressorts zu beschränken (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris für die Begrenzung der Bewerber auf Beschäftigte der Staatlichen Forstverwaltung sowie der Bayerischen Staatsforsten).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2016 festgestellt hat, dass es aus seiner Sicht auch möglich gewesen wäre, das Auswahlverfahren für einen Beförderungsdienstposten von vornherein auf die Beamtinnen/Beamten des staatlichen Bereichs zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris für die Begrenzung der Bewerber auf Beschäftigte der Staatlichen Forstverwaltung sowie der Bayerischen Staatsforsten), so sind diese Ausführungen lediglich als Ergänzung im Zusammenhang mit der aus seiner Sicht zulässigen nachträglichen Beschränkung der Auswahlentscheidung auf bereits im Staatsdienst stehende Beamte zu sehen.
  • VG Regensburg, 07.04.2021 - RN 1 E 21.145

    Dienstposten, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Besoldungsgruppe, Beamter,

    Im Hinblick auf ein transparentes und die Chancengleichheit wahrenden Verfahrens gilt das Gebot der klaren Objektivierbarkeit des (konstitutiven) Anforderungsprofils (BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris, Rn. 29).
  • VG Schleswig, 04.11.2019 - 12 D 2/19

    Vollstreckung eines Beschlusses über eine Stellenbesetzung

    In solch einem Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzubetreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn 74 und vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 - Rn 27; OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn 17 f).
  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 40/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Besetzung eines

    In solch einem Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzubetreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.06.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn 74 und vom 16.05.2013 - 3 CE 13.307 - Rn 27; OVG Münster, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 B 596/12 - juris Rn 17 f).
  • VG Regensburg, 28.11.2013 - RO 5 V 13.1799

    Hat das Verfahren bei der Vergabe der Kehrbezirke an generellen Mängeln gelitten,

    In der dortigen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass ein Auswahlverfahren bei der Besetzung eines öffentlichen Amtes dann abgebrochen werden kann, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (BVerwG, U.v. 25.04.1996 - 2 C 21/95; BayVGH, B.v. 16.05.2013 - 3 CE 13.307, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG München, 06.10.2016 - M 5 E 16.3149

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung wegen unklarem konstitutiven Anforderungsprofil

    Im Hinblick auf ein transparentes und die Chancengleichheit wahrenden Verfahrens gilt das Gebot der klaren Objektivierbarkeit des (konstitutiven) Anforderungsprofils (BayVGH, B. v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris, Rn. 29).
  • VG München, 02.03.2020 - M 5 E 19.5454

    Erfolgloser Eilantrag auf Übertragung eines Dienstpostens

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